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   VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786   

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https://dejure.org/2017,16214
VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786 (https://dejure.org/2017,16214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2017 - 22 ZB 17.786 (https://dejure.org/2017,16214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 22 ZB 17.786 (https://dejure.org/2017,16214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach Gewerbeuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung in einem Verfahren bzgl. einer Gewerbeuntersagung; Gewerbeuntersagung aufgrund Steuerschulden (hier: 14.000 Euro); Vorliegen einer negativen Zuverlässigkeitsprognose

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach Gewerbeuntersagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung in einem Verfahren bzgl. einer Gewerbeuntersagung; Gewerbeuntersagung aufgrund Steuerschulden (hier: 14.000 Euro); Vorliegen einer negativen Zuverlässigkeitsprognose

  • rechtsportal.de

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden; Missachtung der steuerlichen Erklärungspflichten und wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; ernstliche Zweifel; Schulden; Gewerbesteuerrückstände; gewerberechtliche Zuverlässigkeit; Prognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Aus der materiellrechtlichen Besonderheit eines vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv ergibt sich, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - obwohl die Gewerbeuntersagung ihrem Regelungsgehalt nach ein Dauerverwaltungsakt ist - allein nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist (BayVGH, B.v. 23.5.2011 - 22 ZB 11.502 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Aus der materiellrechtlichen Besonderheit eines vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv ergibt sich, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - obwohl die Gewerbeuntersagung ihrem Regelungsgehalt nach ein Dauerverwaltungsakt ist - allein nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist (BayVGH, B.v. 23.5.2011 - 22 ZB 11.502 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1).
  • VGH Bayern, 22.03.2017 - 22 ZB 17.374

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Gewerbetreibenden das Fehlverhalten des Dritten bekannt sein musste, ohne dass er sogleich für Abhilfe sorgt (so im Fall eines Steuerberaters: BayVGH, B.v. 22.3.2017 - 22 ZB 17.374 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 22 ZB 13.1859

    Eerweiterte Gewerbeuntersagung wegen Schulden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Daraus können sich ernstliche Zweifel im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aber schon deswegen nicht ergeben, weil bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist, so dass nach diesem Zeitpunkt geschehene Veränderungen der Sachlage außer Betracht bleiben (BayVGH, B.v. 31.1.2014 - 22 ZB 13.1859 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 16.1872

    Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch und Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    "Darlegen" bedeutet "etwas erläutern", "näher auf etwas eingehen" oder "etwas substantiieren" (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.3.2017 - 22 ZB 16.1872 - juris Rn. 9, Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 194 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786
    Aus der materiellrechtlichen Besonderheit eines vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv ergibt sich, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - obwohl die Gewerbeuntersagung ihrem Regelungsgehalt nach ein Dauerverwaltungsakt ist - allein nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist (BayVGH, B.v. 23.5.2011 - 22 ZB 11.502 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Ob dies der Fall ist, ist anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen (std. Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Gewerbetreibenden das Fehlverhalten des Dritten bekannt sein musste, ohne dass er sogleich für Abhilfe sorgt (BayVGH, B.v. 22.3.2017 - 22 ZB 17.374 - juris Rn. 8; B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 4 K 18.00092

    Untersagung eines Gaststättenbetriebs

    Insoweit wird die negative Prognose durch nachträgliche Tatsachen erhärtet, was nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs möglich ist (VGH München, B.v. 12.5.17, Az. 22 ZB 17.786 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 15.06.2018 - AN 4 S 18.00931

    Untersagung des Betriebs einer Gaststätte

    Ein bloßes Übermitteln der Buchhaltungsunterlagen an die Steuerberaterin reicht nicht aus (vgl. VGH München, B.v. 12.5.17, 22 ZB 17.786 - juris Rn. 9).
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